Finanz24 · Eigenmietwert Kanton Basel-Landschaft berechnen 2026
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Eigenmietwert Kanton Basel-Landschaft berechnen
Im Kanton Basel-Landschaft liegt der Eigenmietwert bei rund 60 % des Marktmietwerts. Was das für Ihre Steuern bedeutet — heute und nach dem Systemwechsel vom 01.01.2029 — rechnet der Rechner unten aus.
- Niveau
- 60 %
- Pauschale
- 10 / 20 %
- Abschaffung
- 01.01.2029
Ihr Eigenmietwert, und was er kostet
Rechnet in Ihrem BrowserDie Zahl, mit der Sie veranlagt werden, kommt aus der amtlichen Bewertung Ihrer Liegenschaft — nicht aus einer Formel auf der Miete. Die Schätzung hier zeigt die Grössenordnung und das Niveau, das die ESTV für Ihren Kanton ausweist; alles Weitere steht in Ihrer Schätzungsverfügung.
Wie Basel-Landschaft den Eigenmietwert festlegt
Das Verfahren, wie es die ESTV beschreibt: Kantonale Liegenschaftsschätzung, angenähert an 60 % des Marktmietwerts.
Im Verhältnis zur Marktmiete bedeutet das rund 60 % des Marktmietwerts. Ein Beispiel zur Grössenordnung: bei einer Marktmiete von CHF 2’400 im Monat — also CHF 28’800 im Jahr — landet der Eigenmietwert bei etwa CHF 17’280. Das ist eine Grössenordnung und keine Veranlagung: verbindlich ist die Schätzungsverfügung.
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte», Ausgabe Februar 2026.
Was der Eigenmietwert Sie wirklich kostet
Nicht der Eigenmietwert allein entscheidet, sondern die Rechnung Eigenmietwert minus Unterhalt minus Schuldzinsen. Ist das Ergebnis positiv, erhöht Ihr Wohneigentum das steuerbare Einkommen im Kanton Basel-Landschaft; ist es negativ, senkt es die Steuerrechnung.
Beim Unterhalt dürfen Sie die Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung nehmen: 10 Prozent bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent darüber — oder die tatsächlichen Kosten, wenn sie höher sind. Die Wahl steht Ihnen in jeder Steuerperiode neu offen, weshalb sich eine grosse Renovation zeitlich planen lässt.
Wie stark sich das bei Ihnen auswirkt, hängt von Ihrem Grenzsteuersatz ab — und der hängt in Basel-Landschaft von Ihrer Gemeinde ab. Den genauen Wert zeigt der Steuerrechner für den Kanton Basel-Landschaft, mit allen Gemeinden einzeln.
Ab 01.01.2029 fällt er weg
Der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 eidgenössisch angenommen; der Bundesrat hat den 01.01.2029 am 01.04.2026 bestätigt. Dann verschwindet der Eigenmietwert — und mit ihm der Abzug für Unterhalt und Schuldzinsen. Was sonst noch wegfällt und was bleibt, steht in der Übersicht zum Systemwechsel.
Eigenmietwert in den anderen Kantonen
Jeder Kanton bewertet anders, und die Verfahren sind nicht vergleichbar. Die Übersicht über alle 26 steht auf der Hauptseite des Rechners.
Häufige Fragen zum Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft
Wie wird der Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft berechnet?
So wie es die ESTV beschreibt — Kantonale Liegenschaftsschätzung, angenähert an 60 % des Marktmietwerts. Im Verhältnis zur Marktmiete liegt der Eigenmietwert damit bei rund 60 % des Marktmietwerts.
Wie viel Prozent der Marktmiete beträgt der Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft?
Rund 60 % des Marktmietwerts, nach den Angaben der ESTV. Zur Einordnung: das Bundesgericht hat 60 Prozent der Marktmiete als verfassungsrechtliche Untergrenze bezeichnet (BGE 124 I 145), und für die direkte Bundessteuer verlangen die Richtlinien der ESTV mindestens 70 Prozent des Marktwerts.
Was kann ich vom Eigenmietwert abziehen?
Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Beim Unterhalt haben Sie die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten und der Pauschale nach Art. 5 der Liegenschaftskostenverordnung: 10 Prozent des Brutto-Eigenmietwerts bei Gebäuden bis zehn Jahre, 20 Prozent darüber. Die Wahl treffen Sie in jeder Steuerperiode neu.
Wann fällt der Eigenmietwert im Kanton Basel-Landschaft weg?
Am 01.01.2029, zusammen mit dem Rest der Schweiz: der Systemwechsel wurde am 28.09.2025 eidgenössisch angenommen und der Bundesrat hat das Datum am 01.04.2026 bestätigt. Mit dem Eigenmietwert verschwinden auch die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen. Für Zweitliegenschaften dürfen die Kantone eine eigene Objektsteuer einführen — das entscheidet Basel-Landschaft selbst.
Ist diese Zahl verbindlich?
Nein. Verbindlich ist die Schätzungsverfügung Ihrer kantonalen Steuerverwaltung. Was diese Seite exakt rechnet, ist der zweite Teil — was ein gegebener Eigenmietwert Sie an Steuern kostet, heute und nach dem Systemwechsel. Die Angaben zum Kanton stammen aus dem Dossier «Besteuerung der Eigenmietwerte» der ESTV, Ausgabe Februar 2026.
Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Steuerberatung. Massgebend sind die Schätzungsverfügung und die Veranlagung der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft.