Finanz24 · Säule 3a Einkauf 2026 – Beitragslücken nachzahlen
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Säule 3a: Lücken nachzahlen
Seit 2026 lassen sich verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen — rückwirkend bis zu 10 Jahre und vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Der Rechner zeigt Ihren möglichen Einkauf, die Steuerersparnis und in welcher Reihenfolge Sie die Jahre schliessen sollten.
- Geprüft am
- 04.09.2026
- Grundlage
- BVV 3
- Quelle
- BSV
Ihr möglicher Einkauf 2026
Rechnet in Ihrem Browser| Jahr | Einbezahlt | Maximum | Lücke |
|---|
Einkauf höchstens bis zum «kleinen» Maximalbetrag des laufenden Jahres (2026: CHF 7’258), zusätzlich zum ordentlichen Beitrag. Grundlage: BVV 3.
Pro Lückenjahr ist nur eine einzige Zahlung erlaubt. Zahlen Sie für 2025 nur einen Teilbetrag ein, ist der Rest dieser Lücke für immer verloren — auch in späteren Jahren. Wenn Ihr Budget nicht für alles reicht, schliessen Sie deshalb lieber ein Jahr ganz als zwei nur halb.
Welches Jahr zuerst schliessen
Der Rechner verteilt Ihren möglichen Einkauf auf die ältesten Lücken zuerst — die verjähren als Erstes.
| Lückenjahr | Lücke | Jetzt einzahlen | Wirkung |
|---|
Was seit 2026 gilt
Bis 2025 war die Säule 3a strikt jährlich: Was Sie in einem Jahr nicht einzahlten, war endgültig verloren. Der Bundesrat hat die Verordnung BVV 3 angepasst, sodass Lücken nachträglich geschlossen werden können.
Die vier Bedingungen
- AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz — im Jahr des Einkaufs und im Lückenjahr.
- Der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres ist voll einbezahlt. Erst danach ist ein Einkauf zulässig.
- Noch keine Altersleistungen bezogen aus der Säule 3a.
- Die Lücke stammt aus 2025 oder später. Ältere Jahre bleiben verschlossen.
Die Maximalbeträge 2026
| Situation | Ordentlicher Beitrag | Einkauf zusätzlich |
|---|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7’258 | CHF 7’258 |
| Ohne Pensionskasse | 20 %, max. CHF 36’288 | CHF 7’258 |
Der Einkauf ist immer auf den «kleinen» Maximalbetrag begrenzt — auch für Selbständige ohne Pensionskasse, und auch dann, wenn Sie mehrere Lückenjahre auf einmal schliessen möchten.
Warum sich der Einkauf steuerlich lohnt
Der einbezahlte Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Massgebend ist Ihr Grenzsteuersatz: der Satz auf dem zusätzlichen Franken, nicht der Durchschnitt. Bei einem Einkauf von CHF 7’258 ergibt das:
| Grenzsteuersatz | Ersparnis |
|---|---|
| 15 % | CHF 1’089 |
| 20 % | CHF 1’452 |
| 25 % | CHF 1’815 |
| 30 % | CHF 2’177 |
| 35 % | CHF 2’540 |
| 40 % | CHF 2’903 |
Beachten Sie: das Geld ist bis zur Pensionierung gebunden, und bei der Auszahlung fällt eine reduzierte Kapitalleistungssteuer an. Der Vorteil ist die Differenz zwischen beiden Sätzen, nicht der volle Abzug.
Dieser Rechner vergleicht keine 3a-Anbieter und vermittelt keine Produkte. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen.
Häufige Fragen zum Einkauf
Seit wann kann ich in die Säule 3a einkaufen?
Seit dem Steuerjahr 2026. Nachzahlbare Beitragslücken können erst ab dem Steuerjahr 2025 entstehen, deshalb ist 2026 das erste Jahr, in dem ein Einkauf möglich ist — nämlich für die Lücke aus 2025.
Wie weit zurück kann ich Lücken schliessen?
Bis zu zehn Jahre. Lücken aus der Zeit vor 2025 lassen sich jedoch nicht nachzahlen, weil die Regelung erst ab dem Steuerjahr 2025 greift.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Sie brauchen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz — sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Lückenjahr. Der ordentliche Beitrag für das laufende Jahr muss vollständig einbezahlt sein. Und Sie dürfen noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen haben.
Wie viel darf ich pro Jahr einkaufen?
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag höchstens den «kleinen» Maximalbetrag des laufenden Jahres, 2026 also CHF 7258. Das gilt auch dann, wenn Sie mehrere Lückenjahre gleichzeitig schliessen wollen.
Kann ich eine Lücke in mehreren Schritten schliessen?
Nein. Pro Lückenjahr ist nur eine einzige Zahlung erlaubt. Zahlen Sie für 2025 nur CHF 1000 ein, können Sie den Rest dieser Lücke später nicht mehr nachholen. Deshalb lohnt es sich meist, ein Jahr ganz zu schliessen statt zwei nur teilweise.
Wie hoch ist meine Steuerersparnis?
Der Einkauf ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Ersparnis entspricht dem Einkauf multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Je nach Einkommen, Kanton und Gemeinde liegt sie üblicherweise zwischen 15 und 40 Prozent des einbezahlten Betrags.