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MWST-Abrechnung: Fristen und Ablauf
Einreichen und bezahlen müssen Sie beides innert 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode. Wie oft das vorkommt, hängt von Ihrer Methode ab: vierteljährlich bei der effektiven, halbjährlich beim Saldosteuersatz.
- Geprüft am
- 03.09.2026
- Grundlage
- Art. 71 MWSTG
- Quelle
- ESTV
Effektive Methode — viermal pro Jahr
Wer effektiv abrechnet, weist Inlandsteuer und Vorsteuer einzeln aus und liefert die Differenz ab. Das geschieht quartalsweise.
| Periode | Endet am | Frist |
|---|---|---|
| 1. Quartal | 31. März | Ende Mai |
| 2. Quartal | 30. Juni | Ende August |
| 3. Quartal | 30. September | Ende November |
| 4. Quartal | 31. Dezember | Anfang März |
Saldosteuersatz — zweimal pro Jahr
Mit dem Saldosteuersatz rechnen Sie mit einem Branchensatz auf dem Bruttoumsatz ab, verzichten dafür auf den Vorsteuerabzug — und reichen nur halbjährlich ein. Das ist der zweite, oft unterschätzte Vorteil der Methode: halb so viel Administration.
| Periode | Endet am | Frist |
|---|---|---|
| 1. Semester | 30. Juni | Ende August |
| 2. Semester | 31. Dezember | Anfang März |
Eine Fristverlängerung gilt nur fürs Einreichen, nicht fürs Bezahlen. Wer die Verlängerung beantragt und deshalb auch später zahlt, zahlt Verzugszins ab dem ursprünglichen Termin — obwohl die Abrechnung offiziell noch nicht fällig war.
Wenn das Geld knapp ist: Abrechnung trotzdem einreichen. Eine fehlende Abrechnung erlaubt der ESTV eine Ermessenseinschätzung — sie legt den Umsatz dann selbst fest, und das fällt selten zu Ihren Gunsten aus.
Welche Methode für Sie günstiger ist
Die Wahl der Methode entscheidet oft über mehrere tausend Franken pro Jahr. Faustregel: Dienstleister mit wenig Einkäufen fahren mit dem Saldosteuersatz meist besser, wer viel investiert oder Ware einkauft mit der effektiven Methode.
Rechnen Sie beide durch — der MWST-Rechner mit Methodenvergleich zeigt Ihnen die Differenz und warnt, wenn Sie die Grenzen der Saldomethode überschreiten (CHF 5’024’000 Umsatz oder CHF 108’000 Steuer pro Jahr).
So läuft eine Abrechnung ab
- Zahlen zusammenstellen. Bruttoumsatz der Periode, aufgeteilt nach Steuersatz (8,1 % · 2,6 % · 3,8 %).
- Bei der effektiven Methode zusätzlich die Vorsteuer aus Einkäufen und Investitionen.
- Elektronisch einreichen über das ESTV-Portal. Papier ist abgelöst.
- Betrag überweisen — innert derselben Frist.
- Belege aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht endet nicht mit der Abrechnung.
Auch ohne Umsatz ist eine Abrechnung fällig: solange Sie im Register eingetragen sind, gehört die Nullabrechnung dazu.
Diese Seite erklärt den Ablauf und vermittelt keine Software und keine Treuhandleistungen. Eingereicht wird direkt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Häufige Fragen zur MWST-Abrechnung
Wann muss ich die MWST-Abrechnung einreichen?
Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Art. 71 MWSTG). Bei quartalsweiser Abrechnung endet die Frist für das erste Quartal also Ende Mai.
Wie oft muss ich abrechnen?
Mit der effektiven Methode vierteljährlich, also viermal pro Jahr. Mit dem Saldosteuersatz halbjährlich, also zweimal pro Jahr.
Bis wann muss ich bezahlen?
Innert derselben Frist von 60 Tagen (Art. 86 MWSTG). Einreichen und Bezahlen haben denselben Stichtag.
Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, über das ESTV-Portal. Aber Achtung: die Verlängerung gilt nur für das Einreichen der Abrechnung, nicht für die Zahlung. Der Verzugszins läuft ab dem ordentlichen Termin weiter.
Wie reiche ich die Abrechnung ein?
Elektronisch über das ESTV-Portal. Die Papierabrechnung ist abgelöst.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die ESTV kann eine Ermessenseinschätzung vornehmen und den Umsatz selbst festlegen. Zusätzlich läuft der Verzugszins auf dem geschuldeten Betrag. Beides lässt sich vermeiden, indem man die Abrechnung auch dann einreicht, wenn die Zahlung noch nicht möglich ist.
Muss ich abrechnen, wenn ich keinen Umsatz hatte?
Ja. Solange Sie im MWST-Register eingetragen sind, ist für jede Periode eine Abrechnung einzureichen — auch eine Nullabrechnung.