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Finanz24 · Säule 3a Maximalbetrag 2026: CHF 7’258
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Rechner · Vorsorge

Säule 3a Maximalbetrag 2026

Mit Pensionskasse CHF 7’258, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis CHF 36’288. Unverändert gegenüber 2025. Unten rechnen Sie aus, wie viel Sie noch einzahlen können und was Sie damit an Steuern sparen.

Stand
Geprüft am
04.09.2026
Grundlage
BVV 3
Quelle
BSV

Wie viel können Sie noch einzahlen — und was sparen Sie damit?

Rechnet in Ihrem Browser
Ihre Vorsorgesituation
Angestellte sind fast immer in einer Pensionskasse versichert. Ohne Pensionskasse sind meist Selbständige.
CHF
%
Der Satz auf dem zusätzlichen Franken Einkommen, nicht der Durchschnitt. Je nach Einkommen, Kanton und Gemeinde in der Regel zwischen 15 und 40 Prozent.
Mögliche Steuerersparnis
CHF 0.00
Maximalbetrag 2026—
Bereits einbezahlt—
Noch möglich—

Der Betrag muss bis zum 31. Dezember auf dem Konto gutgeschrieben sein. Grundlage: BVV 3. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.

Alle Beträge

Maximalbetrag Säule 3a seit 2021

Der Höchstbetrag ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt und wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst. Deshalb gelten immer zwei Jahre denselben Betrag — und deshalb ist die nächste Anpassung frühestens für 2027 möglich.

Grundlage: BVV 3. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Geprüft am 04.09.2026.
JahreMit PensionskasseOhne Pensionskasse
2025–2026 AktuellCHF 7’25820 %, max. CHF 36’288
2023–2024CHF 7’05620 %, max. CHF 35’280
2021–2022CHF 6’88320 %, max. CHF 34’416

Steuern sparen mit der Säule 3a

Die Einzahlung wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Massgebend ist Ihr Grenzsteuersatz. Bei der vollen Einzahlung von CHF 7’258 ergibt das:

GrenzsteuersatzErsparnis pro Jahr
15 %CHF 1’089
20 %CHF 1’452
25 %CHF 1’815
30 %CHF 2’177
35 %CHF 2’540
40 %CHF 2’903

Beachten Sie: das Geld ist bis zur Pensionierung gebunden, und bei der Auszahlung fällt eine reduzierte Kapitalleistungssteuer an. Der echte Vorteil ist die Differenz zwischen beiden Sätzen, nicht der volle Abzug.

Bis wann einzahlen?

Der Betrag muss bis zum 31. Dezember gutgeschrieben sein — nicht überwiesen, sondern angekommen. Weil Zahlungen ein paar Bankarbeitstage brauchen, nennen die meisten Stiftungen Mitte Dezember als letzten sicheren Termin. Wer am 30. Dezember überweist, riskiert, dass die Gutschrift erst im neuen Jahr erfolgt und der Abzug ein Jahr verloren geht.

Lücke aus einem früheren Jahr?

Seit 2026 lassen sich verpasste Einzahlungen unter bestimmten Bedingungen nachholen — allerdings nur für Lücken ab dem Steuerjahr 2025. Wie viel Sie einkaufen dürfen und in welcher Reihenfolge, rechnet der Rechner zum Einkauf in die Säule 3a aus.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Maximalbetrag

Wie hoch ist der Maximalbetrag der Säule 3a 2026?

Mit Pensionskasse dürfen Sie 2026 höchstens CHF 7’258 einzahlen. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

Wie oft wird der Maximalbetrag angepasst?

In der Regel alle zwei Jahre. Der Betrag ist an die Entwicklung der AHV-Rente gekoppelt. Die nächste Anpassung ist deshalb frühestens für 2027 möglich.

Bis wann muss das Geld einbezahlt sein?

Der Betrag muss bis zum 31. Dezember auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein. Weil Überweisungen ein paar Tage brauchen, nennen die meisten Stiftungen Mitte Dezember als letzten sicheren Termin.

Wer darf überhaupt in die Säule 3a einzahlen?

Alle Personen mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen in der Schweiz. Ohne Erwerbseinkommen ist keine Einzahlung möglich.

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?

Der einbezahlte Betrag wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Massgebend ist Ihr Grenzsteuersatz, der je nach Einkommen, Kanton und Gemeinde meist zwischen 15 und 40 Prozent liegt. Bei der vollen Einzahlung sind das rund CHF 1000 bis CHF 2900 pro Jahr.

Gibt es einen Rechner für die Steuerersparnis der 3. Säule?

Ja — der Rechner oben auf dieser Seite. Sie tragen ein, was Sie dieses Jahr schon einbezahlt haben und mit welchem Grenzsteuersatz Sie rechnen, und sehen sofort, wie viel Sie noch einzahlen dürfen und was Sie damit an Steuern sparen.

Kann ich eine verpasste Einzahlung nachholen?

Seit 2026 ja, aber nur für Lücken ab dem Steuerjahr 2025 und unter bestimmten Bedingungen. Details und Rechner finden Sie auf unserer Seite zum Einkauf in die Säule 3a.

Was passiert, wenn ich zu viel einzahle?

Der Überschuss ist nicht abziehbar. Melden Sie sich bei Ihrer 3a-Stiftung: die Rückerstattung einer irrtümlichen Einzahlung ist möglich, muss aber angestossen werden.

Wie hoch war der Maximalbetrag der Säule 3a 2025?

2025 durften Sie mit Pensionskasse höchstens CHF 7’258 einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens und höchstens CHF 36’288. Dieser Betrag galt für die Steuerperiode 2025–2026; abgezogen wird er in der Steuererklärung, die Sie im Folgejahr ausfüllen.

Wie hoch war der Maximalbetrag der Säule 3a 2024?

2024 durften Sie mit Pensionskasse höchstens CHF 7’056 einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens und höchstens CHF 35’280. Dieser Betrag galt für die Steuerperiode 2023–2024; abgezogen wird er in der Steuererklärung, die Sie im Folgejahr ausfüllen.

Wie hoch war der Maximalbetrag der Säule 3a 2023?

2023 durften Sie mit Pensionskasse höchstens CHF 7’056 einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens und höchstens CHF 35’280. Dieser Betrag galt für die Steuerperiode 2023–2024; abgezogen wird er in der Steuererklärung, die Sie im Folgejahr ausfüllen.

Wie hoch war der Maximalbetrag der Säule 3a 2022?

2022 durften Sie mit Pensionskasse höchstens CHF 6’883 einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens und höchstens CHF 34’416. Dieser Betrag galt für die Steuerperiode 2021–2022; abgezogen wird er in der Steuererklärung, die Sie im Folgejahr ausfüllen.

Wie hoch war der Maximalbetrag der Säule 3a 2021?

2021 durften Sie mit Pensionskasse höchstens CHF 6’883 einzahlen, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens und höchstens CHF 34’416. Dieser Betrag galt für die Steuerperiode 2021–2022; abgezogen wird er in der Steuererklärung, die Sie im Folgejahr ausfüllen.