Finanz24 · Mindestlohn Schweiz 2026: alle Kantone und Städte, Rechner
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Mindestlohn Schweiz 2026
Einen nationalen Mindestlohn gibt es nicht — aber 5 Kantone und die Stadt Luzern haben einen: von CHF 20.00 bis CHF 24.59 pro Stunde in Genf. Der Rechner prüft Ihren Lohn so, wie die Kantone es tun: mit dem 13. Monatslohn, ohne Ferienentschädigung.
- Geprüft am
- 29.09.2026
- Orte
- 6 in Kraft · 2 beschlossen
- Quellen
- Kantone · Städte
Liegt Ihr Lohn über dem Mindestlohn?
Rechnet in Ihrem BrowserAnsätze 2026 gemäss den Kantonen und Städten, geprüft am 29.09.2026. Methode wie in Genf und Neuenburg: Monatslohn inklusive 13. Monatslohn, ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung. Ausnahmen (Lehre, Praktikum, allgemeinverbindlicher GAV) prüft der Rechner nicht.
Alle Mindestlöhne der Schweiz
Pro Stunde, brutto, ohne Ferienentschädigung. Der Monatswert gilt für 42 Stunden pro Woche und zwölf Löhne im Jahr.
| Ort | Pro Stunde | Pro Monat (42 Std.) | Gilt seit | Besonderheiten | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Kanton Genf | CHF 24.59 | CHF 4’475.38 | 01.01.2026 | Landwirtschaft und Blumenbau CHF 18.07. Mit 13. Monatslohn beträgt der Stundenansatz CHF 22.70. | ge.ch |
| Kanton Neuenburg | CHF 21.35 | CHF 3’885.70 | 01.01.2026 | Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau CHF 18.15. Angepasst an den Landesindex der Konsumentenpreise vom August. | ne.ch |
| Kanton Jura | CHF 21.40 | CHF 3’894.80 | 01.07.2024 | Für 2026 unverändert. Gilt nicht, wo ein allgemeinverbindlicher GAV einen Mindestlohn festlegt. | jura.ch |
| Kanton Tessin | CHF 20.00 – 20.50 | CHF 3’640.00 – 3’731.00 | 01.01.2026 | Je nach Branche (NOGA-Code) zwischen CHF 20.00 und 20.50. | ti.ch |
| Kanton Basel-Stadt | CHF 22.20 | CHF 4’040.40 | 01.01.2026 | Mit Ferienzuschlag CHF 24.14 (4 Wochen) oder 24.65 (5 Wochen). Gilt nicht, wo ein allgemeinverbindlicher GAV gilt. | bs.ch |
| Stadt Luzern | CHF 22.75 | CHF 4’140.50 | 01.01.2026 | Ferien- und Feiertagsentschädigung kommen dazu. Der Ansatz für das Folgejahr wird jeweils im Oktober bekanntgegeben. | stadtluzern.ch |
| Stadt Zürich | CHF 23.90 | CHF 4’349.80 | noch nicht in Kraft | Vom Bundesgericht am 12.05.2026 für gültig erklärt, aber noch nicht in Kraft. Die Stadt kündigt den Start mindestens sechs Monate im Voraus an. | stadt-zuerich.ch |
| Stadt Winterthur | CHF 23.00 | CHF 4’186.00 | noch nicht in Kraft | Vom Bundesgericht am 12.05.2026 für gültig erklärt, aber noch nicht in Kraft. Den Termin bestimmt der Stadtrat. | stadt.winterthur.ch |
So wird ein Lohn mit dem Mindestlohn verglichen
Die Mindestlöhne sind Stundenlöhne. Wer einen Monatslohn bekommt, muss ihn deshalb zuerst in einen Stundenlohn umrechnen, und zwar so, wie die Kantone es vorgeben: Monatslohn mal zwölf (mit 13. Monatslohn mal dreizehn), geteilt durch die vertraglichen Wochenstunden mal 52.
Das Beispiel des Kantons Neuenburg: CHF 3’600 pro Monat bei 42 Stunden. Ohne 13. Monatslohn ergibt das CHF 19.78 pro Stunde — zu wenig. Mit 13. Monatslohn sind es CHF 21.43, und der Mindestlohn ist erfüllt. Derselbe Lohn, zwei Ergebnisse: Deshalb fragt der Rechner danach.
Nicht mitgezählt werden Ferien- und Feiertagsentschädigungen. Sie kommen zum Mindestlohn dazu. Wer im Stundenlohn arbeitet, muss den Mindestlohn also mit dem reinen Stundenansatz erreichen.
Beschlossen, aber noch nicht in Kraft
Die Stimmberechtigten der Städte Zürich und Winterthur haben 2023 kommunale Mindestlöhne angenommen: CHF 23.90 in Zürich, CHF 23.00 in Winterthur. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie 2024 aufgehoben; das Bundesgericht hat den Städten am 12. Mai 2026 recht gegeben. Wann die Mindestlöhne gelten, legen die Städte fest — Zürich kündigt den Start mindestens sechs Monate im Voraus an.
Bis dahin gibt es im Kanton Zürich keinen verbindlichen Mindestlohn. Im Rechner sind beide Städte trotzdem wählbar, mit deutlichem Hinweis: So sehen Sie schon heute, ob Ihr Lohn später reicht.
Was das Parlament 2026 beschlossen hat
Einen nationalen Mindestlohn hat das Stimmvolk am 18. Mai 2014 mit 76,3 Prozent abgelehnt; verlangt waren 22 Franken pro Stunde. Seither entscheiden die Kantone.
In der Schlussabstimmung vom 19.06.2026 haben National- und Ständerat eine Änderung beschlossen (Geschäft 24.096): Mindestlöhne aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sollen Vorrang vor kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen haben, auch wenn sie tiefer sind. Für die bestehenden Regeln in Genf und Neuenburg sieht das Gesetz eine Klausel vor, die den Besitzstand schützt. Gegen die Änderung wurde am 30.06.2026 das Referendum ergriffen; in Kraft ist sie nicht.
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Schweiz 2026?
Einen Mindestlohn für die ganze Schweiz gibt es nicht. Wo einer gilt, legt ihn der Kanton oder die Stadt fest: Genf CHF 24.59, Neuenburg CHF 21.35, Jura CHF 21.40, Tessin CHF 20.00 – 20.50, Basel-Stadt CHF 22.20, Stadt Luzern CHF 22.75 pro Stunde. Am höchsten ist er in Genf.
Gibt es in Zürich einen Mindestlohn?
Beschlossen ja, in Kraft noch nicht. Die Stadt Zürich hat 2023 einen Mindestlohn von CHF 23.90 angenommen, Winterthur einen von CHF 23.00. Das Bundesgericht hat beide am 12. Mai 2026 für gültig erklärt; wann sie gelten, bestimmen die Städte. Im übrigen Kanton Zürich gibt es keinen Mindestlohn.
Wie viel ist der Mindestlohn pro Monat?
Das hängt von der vertraglichen Arbeitszeit ab: Stundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 42 Stunden pro Woche sind es in Genf CHF 4’475.38 brutto im Monat, zwölfmal im Jahr. Wer einen 13. Monatslohn erhält, darf monatlich entsprechend weniger bekommen — der Rechner oben zeigt beide Varianten.
Zählt der 13. Monatslohn zum Mindestlohn?
Ja. Genf und Neuenburg rechnen ihn ausdrücklich mit: Der Monatslohn wird samt einem Zwölftel des 13. Monatslohns durch die monatlichen Stunden geteilt. Wer im Stundenlohn arbeitet und vertraglich einen 13. Monatslohn hat, rechnet ein Zwölftel zum Stundenansatz dazu.
Zählen Ferien- und Feiertagsentschädigungen mit?
Nein. Sie kommen zum Mindestlohn dazu und dürfen nicht mit ihm verrechnet werden. Wer im Stundenlohn angestellt ist, muss den Mindestlohn also ohne Ferienzuschlag erreichen — Basel-Stadt nennt deshalb zusätzlich die Ansätze mit Ferienzuschlag.
Gilt der Mindestlohn auch für Grenzgänger?
Massgebend ist, wo gearbeitet wird, nicht wo man wohnt. Genf spricht von allen, die ihre Tätigkeit im Kanton ausüben, Basel-Stadt vom Arbeitsort im Kanton, die Stadt Zürich von Arbeit, die mehrheitlich auf ihrem Gebiet geleistet wird. Wer in Genf arbeitet und in Frankreich wohnt, fällt nach diesem Wortlaut darunter.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Überall ausgenommen sind Lernende; je nach Ort auch Praktika, Integrationsprogramme, Ferienjobs von Jugendlichen oder Familienmitglieder im Familienbetrieb. In Basel-Stadt, im Jura und im Tessin geht zudem der Mindestlohn eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags vor.
Kommt ein Mindestlohn für die ganze Schweiz?
Nein. Das Stimmvolk hat am 18. Mai 2014 eine Initiative für einen nationalen Mindestlohn von 22 Franken mit 76,3 Prozent abgelehnt. Das Parlament hat im Juni 2026 sogar den umgekehrten Weg beschlossen: Mindestlöhne aus allgemeinverbindlichen GAV sollen vor kantonalen Mindestlöhnen gelten. Dagegen wurde das Referendum ergriffen — in Kraft ist die Änderung nicht.