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Finanz24 · AHV-Rente berechnen 2026: Rechner mit der Skala 44
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Rechner · Vorsorge · AHV

AHV-Rente berechnen

Ihre Altersrente aus der offiziellen Rentenskala 44 des BSV, mit der Teilrenten-Abstufung nach Art. 52 AHVV, der Plafonierung für Ehepaare und der 13. AHV-Rente. Keine Schätzung: die Tabelle, wie sie gilt.

Stand
Skala gültig ab
01.01.2025
Minimalrente
CHF 1’260
Maximalrente
CHF 2’520

Was bekommen Sie von der AHV?

Rechnet in Ihrem Browser
Zivilstand
Bei Ehepaaren werden beide Einzelrenten zusammen auf CHF 3’780 im Monat begrenzt. Konkubinatspaare kennen diese Begrenzung nicht.
CHF
Nicht der letzte Lohn: der Durchschnitt aller Beitragsjahre, aufgewertet, inklusive Erziehungsgutschriften und — bei Verheirateten — Splitting. Er steht in Ihrem Kontoauszug.
von 44
44 heisst lückenlos. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag.
Monatliche Altersrente
—
Vollrente (Skala 44)—
Rentenskala—
Pro Monat—
Pro Jahr (13 Auszahlungen)—
13. AHV-Rente (Dezember)—

Quelle: «Monatliche Vollrenten, Skala 44», gültig ab 01.01.2025, und Art. 52 AHVV (Konsolidierung vom 01.01.2026). Verbindlich rechnet Ihre Ausgleichskasse.

Was diese Seite nicht kann

Sie kennt Ihr individuelles Konto nicht. Die tatsächlichen Beitragsjahre, die Aufwertungsfaktoren Ihres Jahrgangs, die Erziehungsgutschriften und das Splitting der Ehejahre stehen nur bei Ihrer Ausgleichskasse. Bestellen Sie den Kontoauszug — er ist gratis — oder lassen Sie eine Rentenschätzung über ESCAL machen.

Rentenskala 44

Die AHV-Rententabelle, ganz

Das ist die amtliche Tabelle «Monatliche Vollrenten, Skala 44», gültig seit dem 01.01.2025. Sie gilt für eine vollständige Beitragsdauer; bei weniger Beitragsjahren kommt die Abstufung nach Art. 52 AHVV dazu, die der Rechner oben anwendet. Alle Beträge sind Monatsbeträge in Franken.

Massgebendes Jahreseinkommen bis Altersrente Witwen-/Witwerrente Kinderrente
CHF 15’120CHF 1’260CHF 1’008CHF 504
CHF 16’632CHF 1’293CHF 1’034CHF 517
CHF 18’144CHF 1’326CHF 1’060CHF 530
CHF 19’656CHF 1’358CHF 1’087CHF 543
CHF 21’168CHF 1’391CHF 1’113CHF 556
CHF 22’680CHF 1’424CHF 1’139CHF 570
CHF 24’192CHF 1’457CHF 1’165CHF 583
CHF 25’704CHF 1’489CHF 1’191CHF 596
CHF 27’216CHF 1’522CHF 1’218CHF 609
CHF 28’728CHF 1’555CHF 1’244CHF 622
CHF 30’240CHF 1’588CHF 1’270CHF 635
CHF 31’752CHF 1’620CHF 1’296CHF 648
CHF 33’264CHF 1’653CHF 1’322CHF 661
CHF 34’776CHF 1’686CHF 1’349CHF 674
CHF 36’288CHF 1’719CHF 1’375CHF 687
CHF 37’800CHF 1’751CHF 1’401CHF 701
CHF 39’312CHF 1’784CHF 1’427CHF 714
CHF 40’824CHF 1’817CHF 1’454CHF 727
CHF 42’336CHF 1’850CHF 1’480CHF 740
CHF 43’848CHF 1’882CHF 1’506CHF 753
CHF 45’360CHF 1’915CHF 1’532CHF 766
CHF 46’872CHF 1’935CHF 1’548CHF 774
CHF 48’384CHF 1’956CHF 1’564CHF 782
CHF 49’896CHF 1’976CHF 1’580CHF 790
CHF 51’408CHF 1’996CHF 1’597CHF 798
CHF 52’920CHF 2’016CHF 1’613CHF 806
CHF 54’432CHF 2’036CHF 1’629CHF 814
CHF 55’944CHF 2’056CHF 1’645CHF 823
CHF 57’456CHF 2’076CHF 1’661CHF 831
CHF 58’968CHF 2’097CHF 1’677CHF 839
CHF 60’480CHF 2’117CHF 1’693CHF 847
CHF 61’992CHF 2’137CHF 1’710CHF 855
CHF 63’504CHF 2’157CHF 1’726CHF 863
CHF 65’016CHF 2’177CHF 1’742CHF 871
CHF 66’528CHF 2’197CHF 1’758CHF 879
CHF 68’040CHF 2’218CHF 1’774CHF 887
CHF 69’552CHF 2’238CHF 1’790CHF 895
CHF 71’064CHF 2’258CHF 1’806CHF 903
CHF 72’576CHF 2’278CHF 1’822CHF 911
CHF 74’088CHF 2’298CHF 1’839CHF 919
CHF 75’600CHF 2’318CHF 1’855CHF 927
CHF 77’112CHF 2’339CHF 1’871CHF 935
CHF 78’624CHF 2’359CHF 1’887CHF 943
CHF 80’136CHF 2’379CHF 1’903CHF 952
CHF 81’648CHF 2’399CHF 1’919CHF 960
CHF 83’160CHF 2’419CHF 1’935CHF 968
CHF 84’672CHF 2’439CHF 1’951CHF 976
CHF 86’184CHF 2’460CHF 1’968CHF 984
CHF 87’696CHF 2’480CHF 1’984CHF 992
CHF 89’208CHF 2’500CHF 2’000CHF 1’000
CHF 90’720CHF 2’520CHF 2’016CHF 1’008

Die Spalte links ist eine Obergrenze: Massgebend ist die erste Zeile, die Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen nicht unterschreitet. Unter CHF 15’120 gilt immer die Minimalrente, ab CHF 90’720 immer die Maximalrente. Quelle: Informationsstelle AHV/IV, gültig ab 01.01.2025.

Grundlagen

Zwei Zahlen, und sonst nichts

Die AHV-Rente hängt von genau zwei Grössen ab: dem durchschnittlichen Jahreseinkommen, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben, und der Beitragsdauer. Alles andere — Vermögen, Pensionskasse, dritte Säule, Zivilstand beim Sparen — spielt für die Höhe keine Rolle.

Das Einkommen sagt, wo Sie in der Tabelle landen. Sie beginnt bei CHF 15’120 und endet bei CHF 90’720: Wer im Schnitt mehr verdient hat, bekommt trotzdem die Maximalrente und keinen Franken mehr. Zwischen den beiden Enden liegt genau der Faktor zwei — mehr Spreizung kennt die AHV nicht, und das ist ihr Umverteilungsprinzip, kein Rechenfehler.

Das teuerste Loch der Schweiz

Ein fehlendes Beitragsjahr kostet rund 2,3 Prozent der Rente — lebenslang. Art. 52 AHVV staffelt die Teilrenten in 44 Stufen, und die Stufe ergibt sich aus dem Verhältnis Ihrer Beitragsjahre zu denen Ihres Jahrgangs.

Die häufigsten Löcher entstehen zwischen 21 und 25: Studium, Auslandjahr, Weiterbildung, Nichterwerbstätigkeit nach der Lehre. Wer nicht erwerbstätig ist, zahlt trotzdem den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger — wird das versäumt, fehlt das Jahr. Nachzahlen lässt sich nur fünf Jahre zurück. Danach ist die Lücke endgültig.

Warum Ehepaare zusammen weniger bekommen

Beziehen beide Ehegatten eine Rente, werden ihre Einzelrenten zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt, heute CHF 3’780 im Monat. Zwei Personen mit voller Maximalrente kämen auf CHF 5’040; ausbezahlt werden CHF 3’780. Die Differenz von CHF 1’260 im Monat ist der Preis der Plafonierung.

Dafür kennt die Ehe zwei Vorteile, die das Konkubinat nicht hat: die Einkommensteilung für die gemeinsamen Jahre — beide Einkommen werden addiert und hälftig angerechnet — und die Hinterlassenenrente. Die Plafonierung fällt weg, sobald nur noch eine Person eine Rente bezieht.

Die 13. AHV-Rente ab Dezember 2026

Die am 3. März 2024 angenommene Initiative wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt, zusätzlich zur Dezemberrente. Sie entspricht einem Zwölftel der Summe der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten — wer das ganze Jahr dieselbe Rente bezogen hat, erhält also genau eine Monatsrente mehr.

Sie gilt nur für Altersrenten: IV-Renten erhalten keine 13. Rente. Und sie darf nicht dazu führen, dass jemand Ergänzungsleistungen verliert.

Wo die AHV aufhört

Die AHV soll den Existenzbedarf decken, nicht den Lebensstandard. Selbst die Maximalrente von CHF 2’520 im Monat liegt unter dem, was die meisten Haushalte ausgeben. Dafür gibt es die zweite Säule (Pensionskasse) und die dritte (Säule 3a) — wie die drei zusammenspielen, steht in der Übersicht zum Drei-Säulen-System.

Fragen

Häufige Fragen zur AHV-Rente

Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?

Zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 im Monat für eine einzelne Person — das ist die Spanne der Vollrente, und sie ist nicht willkürlich gewählt: Die Maximalrente ist gesetzlich genau das Doppelte der Minimalrente. Ein Ehepaar erhält zusammen höchstens CHF 3’780 im Monat, auch wenn beide einzeln Anspruch auf die Maximalrente hätten. Diese Beträge gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025.

Wovon hängt die Höhe meiner AHV-Rente ab?

Von zwei Dingen, und nur von zweien: vom durchschnittlichen Jahreseinkommen, auf dem Sie Beiträge bezahlt haben, und von der Anzahl Beitragsjahre. Das Einkommen bestimmt, wo Sie in der Rentenskala 44 landen; die Beitragsjahre bestimmen, welchen Anteil dieser Vollrente Sie erhalten. Fehlt ein einziges Beitragsjahr, sinkt die Rente um rund 2,3 Prozent — und dieses Loch lässt sich nur innerhalb von fünf Jahren stopfen.

Was ist das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen»?

Die Summe aller Erwerbseinkommen, auf denen Sie AHV-Beiträge bezahlt haben, geteilt durch die Beitragsjahre — aber nicht zum damaligen Nominalwert: Frühere Einkommen werden mit einem Aufwertungsfaktor auf heutige Verhältnisse gebracht. Dazu kommen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie, bei Verheirateten, die Einkommensteilung (Splitting) für die Ehejahre. Den genauen Wert kennt nur Ihre Ausgleichskasse; den Kontoauszug können Sie bei ihr gratis bestellen.

Wie viele Beitragsjahre brauche ich für die volle Rente?

Eine lückenlose Beitragsdauer — für den Jahrgang, der heute in Pension geht, sind das 44 Jahre. Wer weniger hat, bekommt eine Teilrente: Art. 52 AHVV staffelt sie in 44 Stufen, von 2,27 Prozent der Vollrente bei einem Beitragsjahr bis 100 Prozent bei 44. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag; Jugendjahre und Studienzeiten sind die häufigsten Löcher.

Wie funktioniert die Plafonierung bei Ehepaaren?

Sind beide Ehegatten rentenberechtigt, werden ihre beiden Einzelrenten zusammen auf 150 Prozent der Maximalrente begrenzt, also auf CHF 3’780 im Monat. Übersteigt die Summe diesen Betrag, werden beide Renten im gleichen Verhältnis gekürzt. Die Kürzung fällt weg, sobald nur noch eine Person eine Rente bezieht. Konkubinatspaare kennen diese Begrenzung nicht — sie erhalten zwei ungekürzte Einzelrenten.

Was ist die 13. AHV-Rente und wann kommt sie?

Die Volksinitiative wurde am 3. März 2024 angenommen. Ausbezahlt wird die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026, zusätzlich zur Rente für diesen Monat. Sie entspricht einem Zwölftel der Summe der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Sie gilt nur für Altersrenten — IV-Renten erhalten sie nicht — und sie darf die Ergänzungsleistungen nicht kürzen.

Gibt es eine Tabelle für die AHV-Rente?

Ja, und sie steht auf dieser Seite: die amtliche «Rentenskala 44» der Informationsstelle AHV/IV, vollständig und mit allen 51 Einkommensstufen. Sie ordnet jedem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen die monatliche Vollrente zu, dazu die Witwen- und die Kinderrente. Für eine unvollständige Beitragsdauer kommt die Abstufung nach Art. 52 AHVV hinzu — der Rechner oben macht beides in einem Schritt.

Ist diese Berechnung verbindlich?

Nein, und das ist kein Kleingedrucktes. Verbindlich rechnet nur Ihre Ausgleichskasse, weil nur sie Ihr individuelles Konto kennt: die tatsächlichen Beitragsjahre, die Aufwertungsfaktoren Ihres Jahrgangs, die Erziehungsgutschriften und das Splitting der Ehejahre. Eine offizielle Schätzung erhalten Sie über ESCAL. Diese Seite rechnet die Tabelle korrekt — sie kennt aber nur die Zahlen, die Sie eingeben.

Wann wird die Rentenskala angepasst?

Der Bundesrat prüft die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre und passt sie an die Entwicklung von Löhnen und Preisen an (Mischindex, Art. 33ter AHVG). Die aktuelle Tabelle gilt seit dem 1. Januar 2025; für 2026 hat der Bundesrat bestätigt, dass die Beträge unverändert bleiben. Die nächste mögliche Anpassung fällt auf den 1. Januar 2027.

Diese Seite ist eine Rechenhilfe und keine Rentenberatung. Verbindlich ist allein die Verfügung Ihrer Ausgleichskasse.