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Finanz24 · Krankenkasse wechseln: Fristen und Vorgehen
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Wissen · Krankenkasse

Krankenkasse wechseln

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei jeder Kasse gesetzlich identisch. Unterschiedlich ist nur die Prämie — und zwar um mehrere hundert Franken im Jahr. Der Wechsel scheitert selten am Willen, sondern an drei vermeidbaren Fehlern.

Fristen
Kündigen
30. November
Franchise senken
30. November
Franchise erhöhen
31. Dezember

Die drei Fehler, an denen ein Wechsel scheitert

1. Zuerst gekündigt, dann gesucht

Die Reihenfolge ist umgekehrt: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann beim bisherigen Versicherer kündigen. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn der Anschlussversicherungsschutz nachgewiesen ist. Ohne diesen Nachweis bleibt die Kündigung wirkungslos — und Sie merken es erst im Januar.

2. Auf den Poststempel vertraut

Massgebend ist der Eingang bei der Versicherung, nicht das Datum der Aufgabe. Wer am 29. November einwirft, ist zu spät, wenn der Brief erst am 2. Dezember ankommt. Versenden Sie eingeschrieben oder über das Kundenportal — und heben Sie den Beleg auf.

3. Die Zusatzversicherung mitgekündigt

Bei der Grundversicherung gilt Aufnahmezwang: Keine Kasse darf Sie ablehnen, unabhängig von Alter und Gesundheit. Bei Zusatzversicherungen gilt das nicht. Wer sie kündigt, bevor die neue Kasse zugesagt hat, steht möglicherweise ohne da — und mit einer Vorerkrankung wird es teuer oder unmöglich.

Merksatz

Grundversicherung: frei wechselbar. Zusatzversicherung: erst wechseln, wenn die Zusage schwarz auf weiss vorliegt. Beide stehen oft im selben Vertrag, sind rechtlich aber zwei völlig verschiedene Dinge.

Alle Fristen auf einen Blick

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG. Geprüft am 04.09.2026.
WasBis wannWirkung ab
Krankenkasse wechseln30. November1. Januar
Franchise senken30. November1. Januar
Franchise erhöhen31. Dezember1. Januar

Fällt ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der letzte Arbeitstag des Monats.

Das Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre Kasse die Prämie, können Sie ausserordentlich kündigen, auch wenn die ordentliche Frist schon abgelaufen ist. Die Frist dafür ist kurz und beginnt mit der Mitteilung. Das genaue Datum steht im Schreiben der Versicherung; verlassen Sie sich nicht auf Faustregeln.

Musterformulierung für die Kündigung

Mehr braucht es nicht — entscheidend sind Vollständigkeit und der rechtzeitige Eingang:

BetreffKündigung der obligatorischen Grundversicherung per 31. Dezember
AngabenName, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer (AHV-Nummer)
Satz«Hiermit kündige ich die obligatorische Grundversicherung fristgerecht per 31. Dezember. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich.»
WichtigEingangsbestätigung verlangen und aufbewahren

Vor dem Wechsel: die Franchise prüfen

Ein Wechsel senkt die Prämie — die Franchise entscheidet aber oft über mehr Geld als die Wahl der Kasse. Beides zusammen ergibt erst das ganze Bild.

Ab welchen Behandlungskosten sich welche Franchise lohnt, rechnet der Franchise-Rechner mit Wendepunkt aus. Die offiziellen Prämien aller Kassen finden Sie beim Bund auf priminfo.admin.ch.

Was Sie selbst tragen

Unabhängig von der Kasse gilt: nach der Franchise zahlen Sie 10 Prozent selbst, höchstens CHF 700 pro Jahr, plus CHF 15 pro Spitaltag. Diese Beträge sind gesetzlich und bei jedem Versicherer gleich.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Wechsel

Bis wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Die ordentliche Kündigungsfrist der Grundversicherung läuft am 30. November ab. Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der letzte Arbeitstag im November.

Zählt der Poststempel?

Nein. Massgebend ist der Eingang bei der Versicherung. Wer am 29. November aufgibt, ist zu spät, wenn der Brief erst im Dezember ankommt. Versenden Sie eingeschrieben oder nutzen Sie das Kundenportal.

Muss ich zuerst die neue Kasse haben?

Ja, die Reihenfolge ist wichtig: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann beim bisherigen Versicherer kündigen. Die alte Kasse entlässt Sie erst, wenn der Anschlussversicherungsschutz nachgewiesen ist — sonst bleibt die Kündigung wirkungslos.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Bei der obligatorischen Grundversicherung nicht. Es gilt Aufnahmezwang, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei Zusatzversicherungen dagegen schon — deshalb kündigt man diese nicht, bevor die neue zugesagt hat.

Was ist das Sonderkündigungsrecht?

Wenn Ihre Kasse die Prämie erhöht, können Sie ausserordentlich kündigen. Die Frist ist kurz und läuft ab der Mitteilung; das genaue Datum steht im Schreiben der Versicherung.

Bis wann kann ich die Franchise ändern?

Eine tiefere Franchise bis zum 30. November, eine höhere bis zum 31. Dezember. Die Fristen sind also unterschiedlich, je nach Richtung.

Lohnt sich ein Wechsel überhaupt?

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei jeder Kasse gesetzlich identisch. Es geht ausschliesslich um die Prämie — und die Unterschiede zwischen den Kassen betragen je nach Region mehrere hundert Franken pro Jahr.