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Finanz24 · 13. Monatslohn und Bonus: was davon bleibt
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Wissen · Lohn

13. Monatslohn und Bonus

Der 13. Monatslohn ist kein Geschenk und kein Gesetz. Er ist Lohn — wenn er vereinbart ist. Und beim Bonus entscheidet eine einzige Frage darüber, ob Sie ihn einfordern können: ist er Lohn oder Gratifikation?

Stand
Grundlage
OR Art. 322d
Beiträge
04.09.2026
Quelle
AHV/IV · SECO · BSV

Kein Gesetz schreibt ihn vor

Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht zu einem 13. Monatslohn. Wer einen bekommt, bekommt ihn aus einem von drei Gründen: Der Arbeitsvertrag sieht ihn vor, ein Gesamtarbeitsvertrag der Branche schreibt ihn vor, oder er wurde so lange und so selbstverständlich bezahlt, dass eine betriebliche Übung entstanden ist.

Das klingt nach Spitzfindigkeit, hat aber eine sehr praktische Folge: Ist der 13. Lohnbestandteil, wird er beim Austritt pro rata temporis geschuldet — für die Monate, die Sie tatsächlich gearbeitet haben. Niemand muss bis zum 31. Dezember im Betrieb bleiben, um den Anteil bis dahin zu verdienen.

Nicht verwechseln

Die 13. AHV-Rente, über die an der Urne entschieden wurde, hat mit dem 13. Monatslohn nichts zu tun. Sie betrifft die Rente, nicht den Lohn, und sie wird von der AHV ausbezahlt, nicht vom Arbeitgeber.

Die Frage, die alles entscheidet

Beim Bonus ist der Name egal. «Bonus», «Prämie», «Jahresgratifikation» — juristisch zählt nur, ob die Zahlung Lohn ist oder eine Gratifikation nach Art. 322d OR. Auf Lohn besteht ein Anspruch. Eine echte Gratifikation bleibt freiwillig.

 LohnGratifikation
Anspruchjagrundsätzlich nein
Höhebestimmt oder bestimmbarim Ermessen des Betriebs
Beim Austrittanteilig geschuldetje nach Vereinbarung
Sozialabzügein beiden Fällen dieselben

Die Grenze ist beweglich. Wird eine «freiwillige» Zahlung über Jahre regelmässig und ohne echten Vorbehalt geleistet, kann daraus ein Anspruch werden. Und je grösser die Zahlung im Verhältnis zum Lohn ausfällt, desto eher ist sie kein Nebenpunkt mehr, sondern Lohn. Bei sehr hohen Einkommen wendet das Bundesgericht diese Überlegung allerdings nicht an: dort bleibt die Gratifikation freiwillig, auch wenn sie gross ist.

Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob Ihr Bonus Lohn ist, beurteilt eine Fachperson für Arbeitsrecht anhand Ihres Vertrags.

13. Monatslohn berechnen

Ein voller 13. Monatslohn ist ein Monatslohn. Wer nicht das ganze Jahr angestellt war, hat Anspruch auf den Teil, der auf die gearbeiteten Monate entfällt — pro rata temporis.

Ihr 13. Monatslohn

Rechner
CHF
von 12
Bei Eintritt oder Austritt mitten im Jahr: die Monate, in denen das Arbeitsverhältnis bestand.
%
Richtwert — den genauen Satz legt die Versicherung des Betriebs fest.
13. Monatslohn netto
—
Brutto—
AHV / IV / EO—
ALV—
NBU (Nichtberufsunfall)—
Netto—

Was abgezogen wird

Hier gibt es keine Überraschung und keinen Sondertarif: auf dem 13. liegen dieselben Beiträge wie auf dem übrigen Lohn. An einem 13. von CHF 6’000.00 brutto:

Arbeitnehmeranteile. Quelle: AHV/IV · SECO · BSV. Geprüft am 04.09.2026. Der NBU-Satz ist ein Richtwert — ihn legt die Versicherung des Betriebs fest.
PositionSatzBetrag
AHV / IV / EO5,3 %− CHF 318.00
ALV1,0999999999999999 %− CHF 66.00
NBU (Nichtberufsunfall)1,4000000000000001 %− CHF 84.00
Bleibt—CHF 5’532.00

Was hier nicht steht, ist der Punkt: die Steuern gehen nicht ab, und die Krankenkasse auch nicht. Wer den 13. als freies Geld verplant, verplant Geld, das teilweise schon vergeben ist. Den ganzen Lohn mit allen Beiträgen rechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Der Deckel, den ein Bonus sprengen kann

Der ALV-Beitrag wird nur bis zu einem Jahreseinkommen von CHF 148’200.00 erhoben. Ein grosser Bonus kann diese Grenze im Lauf des Jahres überschreiten — ab dort fällt auf dem übersteigenden Teil kein ALV-Beitrag mehr an. Die AHV kennt dagegen keine Obergrenze: Sie wird auf jedem Franken erhoben.

Und bei der Pensionskasse?

Der 13. Monatslohn gehört in der Regel zum versicherten Jahreslohn, weil dieser vom AHV-Lohn ausgeht. Einmalige Boni sind dagegen häufig ausgeschlossen — viele Vorsorgereglemente sagen das ausdrücklich. Der Unterschied ist nicht akademisch: Was nicht versichert ist, erhöht weder die Altersgutschriften noch die spätere Rente. Es steht im Reglement Ihrer Kasse, und nirgendwo sonst.

Steuern: kein eigener Tarif

Der 13. und der Bonus sind gewöhnliches Einkommen. Sie erhöhen das Jahreseinkommen, und weil die Tarife progressiv sind, wird der zusätzliche Franken zum höchsten Satz besteuert, den Sie ohnehin erreichen. Einen Sondertarif gibt es nicht — und auch keinen Trick, ihn zu umgehen. Wie stark ein zusätzlicher Betrag bei Ihnen ins Gewicht fällt, zeigt der Steuerrechner: Er weist den Grenzsteuersatz separat aus.

Wer quellenbesteuert ist, sieht etwas anderes: dort wird die Zahlung dem Auszahlungsmonat zugerechnet. Das Monatseinkommen ist in diesem Monat viel höher, also greift ein höherer Tarifsatz — auf der Abrechnung sieht das nach einem Fehler aus und ist keiner. Welcher Code für Sie gilt, erklärt der Beitrag zu den Tarifcodes, und rechnen lässt es sich mit dem Quellensteuer-Rechner.

Das Nützlichste in einem Satz

Der 13. ist kein Bonus, sondern ein Teil Ihres Jahreslohns, der später ausbezahlt wird — und der Bonus ist nur dann sicher, wenn er Lohn ist. Beides gehört ins Budget des ganzen Jahres, nicht in die Planung eines Monats. Dafür gibt es den Budgetrechner.